Bei der Festlegung der Kaltmiete ist der Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu berücksichtigen.
Hier geht es zum Mietspiegel der Stadt Fellbach, Schorndorf, Waiblingen, Weinstadt, Winnenden, und Backnang sowie den Gemeinden Leutenbach und Weissach im Tal.
Wir arbeiten mit einer deutschen Bank zusammen, die uns ermöglicht, Ihnen gebührenfreie Hausgeld-, Miet- und Kautionskonten anzubieten.
Auch für Instandhaltungsrücklagen werden geeignete Kontomodelle angeboten.
Lassen Sie sich von uns beraten.
Wir erstellen für Sie Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung. Die Abrechnung ist übersichtlich und berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage. Alle Belege, Kontoauszüge und Abrechnungsunterlagen werden digital archiviert und auf Wunsch Eigentümern auf CD zur Verfügung gestellt.
Informationen zum Mietrecht finden Sie unter mietrecht.org, deutschesmietrecht.de und mietrecht-einfach.de
Aktuelle Mietrechtsurteile und Hilfestellungen finden Sie unter vermieterverein.de